FAQ

WIE NENNT SICH DAS “Fliege Ding”?

im Volksmund oft als Drohne / Kamera-Drohne bezeichnet. Der korrekte Überbegriff ist “MultiCopter” (UAV=unmanned aerial vehicle), ganz allgemein auch “Copter” genannt, dieser wird wiederum untergliedert in z.B. OctoCopter (8 Motoren), HexaCopter(6 Motoren), QuadroCopter(4 Motoren) mit angebauter Kamera, dann auch Kamera-Copter genannt ;-)

WIE LANGE BETRÄGT DIE FLUGDAUER MIT EINEM AKKU?

Die Flugdauer ist abhängig von der zugeladenen Kamera und der Flugdynamik. Unser kleines Flugsystem (Quadrocopter) hat eine Flugzeit von bis zu 20 Minuten. Unser großes Flugsystem (Octocopter) kommt voll ausgestattet auf 14-18 Minuten Flugzeit

Die Akkutechnik wird ständig weiterentwickelt und verbessert. Wir setzen stets auf die neuste Akkutechnik und neue Akkus.

WIE WEIT UND WIE HOCH KANN EINE MULTICOPTER FLIEGEN?

Technisch gesehen hat ein MutliCopter eine Reichweite von bis zu 2000 Meter. Durch Auflagen der Luftfahrtbehörden ist aber nur der Sichtflug nach VFR-Regeln gestattet, das heißt soweit das Auge reicht. Das wären ca. 300-500 Meter. Die zugelassene Flughöhe beträgt 100 Meter, mit Sonderaufstiegerlaubnis auch höher.

GIBT ES EINSCHRÄNKUNGEN BEIM BETRIEB DER MULTICOPTER ODER VERBOTE?

Als Pilot und Betreiber eines MultiCopters nehmen wir in Deutschland am Luftverkehr teil und müssen uns daher an die im LuftVG und LuftVO verankerten Vorschriften halten. Bisher gibt es nur wenige Einschränkungen für Einsätze von MultiCopter bis zu 25 kg Abfluggewicht in Deutschland.

Es ist beispielsweise ein Mindestabstand von 1.5 km zu Flugplätzen einzuhalten und es gibt einige wenige Flugverbotszonen (z.b. Regierungsviertel Berlin). Wir haben Kenntniss von allen relevanten Bereichen der Luftfahrtgesetze, verfügen über Luftraumkarten - Sie können daher als Kunde legal und sicher Ihr Projekt bei uns in Auftrag geben.

KÖNNEN MULTICOPTER AUCH INDOOR EINGESETZT WERDEN?

Ja, z. B. in Sport- und Messehallen, sowie Industrie- und Produktionshallen ergeben sich bisher nie dagewesene Möglichkeiten.

Der MultiCopter ist emissionsfrei und durch die geräuscharmen Elektroantriebe kann sie auch indoor eingesetzt werden. Zur Anwendung können hier Eventfotos und Videos kommen. Passagen für Imagefilme gedreht werden.  Es muss ein geeigneter und gesicherter Start- und Landeplatz vorhanden sein um Mensch und Technik nicht zu gefährden. Da die GPS und Kompasssensorik in Gebäude meist stark eingeschränkt ist, muss der Copter manuell gesteuert werden, was für uns natürlich kein Problem darstellt.

KANN ICH DIE AUFNAHMEN AM BILDSCHIRM VERFOLGEN UND STEUERN?

Ja. Wir fliegen bei allen Foto- und Videoflügen zu zweit. Ein Pilot und ein seperater Kameramann. Der Kameramann konzentriert sich auf die Aufnahmen über einen Monitor. Nach Ihren Anweisungen bzw. vorheriger Absprache, fotografiert oder filmt der Kameramann. Sie können die Übertragung live am Monitor oder auch einer Videobrille verfolgen und die bestmögliche Einstellung suchen.

WIE LÄUFT DER FOTO- VIDEOFLUG AB?

Wir sprechen mit Ihnen die Motive und möglichen Einstellungen und Perspektiven ab. Unser Pilot konzentriert sich dabei ausschließlich auf die sichere Steuerung der Copter. Mit dem zusätzlichen Kameramann können Sie auch während des Fluges die Perspektive wechseln und neu besprechen.

WELCHE AUFGABEN KÖNNEN MULTICOPTER NOCH ÜBERNEHMEN?

Die Anwendungsbereiche der MutliCopter sind noch weit darüber Foto- und Videoflüge hinaus. So gibt es viele Möglichkeiten im Bereich der Wartung von technischen Anlagen z. B. Windkraftanlagen, Solartechnik wo spezielle Wärmebild- oder Nahinfrarotkameras eingesetzt werden können. Damit lassen sich Fehler auf Solarpaneelen bequem und mit geringerem Aufwand aus der Luft dokumentieren. Jede Art von Gutachten lassen sich hiermit umsetzen.

WIRD EINE GENEHMIGUNG FÜR COPTERFLÜGE BENÖTIGT?

In Deutschland wird für den kommerziellem Einsatz einer MultiCoptern eine allgemeine Aufstiegserlaubnis für jedes Bundesland benötigt, desweiteren ist für unseren großen OctoCopter (über 5kg) für jeden Flug eine Sonderaufstiegerlaubnis notwendig. Darum kümmern wir uns! Mit uns sind Sie also immer auf der sicheren Seite.

SIND DIE FOTO- UND VIDEOFLÜGE VERSICHERT?

Ja. Selbstverständlich liegt eine Betriebshaftpflichtversicherung vor. Sie sichert Schäden, vor, während und nach den Aufnahmen ab.

NUTZUNGSRECHTE AM FOTO- UND VIDEOMATERIAL

Durch die Zahlung des vereinbarten Fotohonorars erwerben sie die vollständigen, übertragbaren zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte für alle gemachten Aufnahmen.

Wir behalten uns dennoch vor sämtliche Werke und Leistungen, z.B. Bild- und Videomaterial, uneingeschränkt für eigene Zwecke nutzen zu dürfen.